Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1989 - X ZB 11/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,19897
BGH, 19.09.1989 - X ZB 11/88 (https://dejure.org/1989,19897)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1989 - X ZB 11/88 (https://dejure.org/1989,19897)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1989 - X ZB 11/88 (https://dejure.org/1989,19897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,19897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der erforderlichen Erfindungshöhe - Zulassung einer Rechtsbeschwerde - Blutentnahmeröhrchen mit Abschlußkappe und durchstechbarem Verschlußstopfen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - X ZB 11/88
    § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG dient nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 39, 333, 337 ff. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH GRUR 1979, 220, 221 - beta Wollastonit) der Sicherung des Begründungszwanges, nicht aber der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents - Prüfung eines zu erteilenden

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - X ZB 11/88
    § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG dient nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 39, 333, 337 ff. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH GRUR 1979, 220, 221 - beta Wollastonit) der Sicherung des Begründungszwanges, nicht aber der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
  • BGH, 27.03.1980 - X ZB 1/79
    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - X ZB 11/88
    In der Begründung muß vielmehr zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung genommen werden, und dies darf nicht in einer ganz unverständlichen, verworrenen Weise oder mit sachlich inhaltslosen Redensarten geschehen; es muß zu erkennen sein, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine; BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunkerverhütungsmittel).
  • BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Inanspruchnahme einer Priorität aus

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - X ZB 11/88
    In der Begründung muß vielmehr zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung genommen werden, und dies darf nicht in einer ganz unverständlichen, verworrenen Weise oder mit sachlich inhaltslosen Redensarten geschehen; es muß zu erkennen sein, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine; BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunkerverhütungsmittel).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht